AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen NANA Facility Services und ihren Kundinnen und Kunden im Bereich Reinigungs- und Facility-Dienstleistungen.

1. Anbieterin

NANA Facility Services
Inh. Mijocevic
Handelsregister-Nr.: CH-036.1.102.042-5
Schweiz
E-Mail: info@nanafs.ch
Telefon: +41 78 623 91 49

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von NANA Facility Services, insbesondere für Reinigungsarbeiten in Privathaushalten, Geschäftsräumen, Büros, Praxen, Treppenhäusern und weiteren Liegenschaften.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder in anderer nachweisbarer Form bestätigt wurden.

3. Einbezug der AGB

Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn die Kundin oder der Kunde vor oder bei Vertragsabschluss auf die AGB hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, diese zur Kenntnis zu nehmen.

Mit der schriftlichen Bestätigung einer Offerte, der Unterzeichnung einer Auftragsvereinbarung oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung gelten diese AGB als akzeptiert, sofern vorgängig darauf hingewiesen wurde.

4. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen NANA Facility Services und der Kundin oder dem Kunden kommt durch eine schriftliche Auftragsvereinbarung, eine bestätigte Offerte, eine E-Mail-Bestätigung oder eine andere nachweisbare Zustimmung zustande.

Der Vertrag wird grundsätzlich unbefristet abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich ein einmaliger Auftrag, eine Probezeit oder eine bestimmte Vertragsdauer vereinbart wurde.

5. Leistungen

NANA Facility Services erbringt Reinigungs- und Facility-Dienstleistungen nach individueller Vereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Absprache mit der Kundin oder dem Kunden.

Zu den möglichen Leistungen gehören insbesondere:

  • Wohnungsreinigung
  • Hausreinigung
  • Büroreinigung
  • Praxisreinigung
  • Treppenhausreinigung
  • Fensterreinigung
  • Umzugsreinigung
  • Bügelarbeiten
  • weitere individuell vereinbarte Reinigungsarbeiten

6. Mitwirkungspflichten der Kundin oder des Kunden

Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass die zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und die Arbeiten ohne unzumutbare Hindernisse ausgeführt werden können.

Besondere Hinweise zu empfindlichen Oberflächen, speziellen Materialien, Haustieren, Alarmanlagen, Sicherheitsvorschriften, Zutrittsregelungen oder bereits bestehenden Schäden sind NANA Facility Services vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

Unterbleiben solche Hinweise, übernimmt NANA Facility Services keine Haftung für Schäden, die bei sachgemässer Ausführung aufgrund fehlender oder unvollständiger Informationen entstehen.

7. Reinigungsmittel und Geräte

Sofern nicht anders vereinbart, stellt NANA Facility Services die erforderlichen Reinigungsmittel und Geräte zur Verfügung.

Wünscht die Kundin oder der Kunde die Verwendung bestimmter Produkte, Materialien oder Geräte, ist dies vorab mitzuteilen und separat zu vereinbaren. Für durch die Kundschaft bereitgestellte Reinigungsmittel oder Geräte übernimmt NANA Facility Services keine Verantwortung, sofern diese ungeeignet, fehlerhaft oder falsch deklariert sind.

8. Termine und Arbeitszeiten

Einsatztage, Einsatzzeiten und Arbeitsumfang werden individuell vereinbart. An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich keine Dienstleistung statt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

NANA Facility Services bemüht sich um pünktliche und zuverlässige Ausführung. Geringfügige Verzögerungen, insbesondere aufgrund von Verkehr, Krankheit, Notfällen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, bleiben vorbehalten.

9. Terminabsagen und Verschiebungen

Einzelne Reinigungstermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz kostenlos abgesagt oder verschoben werden.

Erfolgt eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder ist der Zugang zu den Räumlichkeiten trotz Vereinbarung nicht möglich, kann NANA Facility Services den entstandenen Aufwand, mindestens jedoch eine angemessene Aufwandspauschale, in Rechnung stellen.

10. Personal

NANA Facility Services bemüht sich, bei wiederkehrenden Aufträgen nach Möglichkeit dieselbe Mitarbeiterin oder denselben Mitarbeiter einzusetzen.

Ein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Person besteht jedoch nicht. Bei Ferien, Krankheit, Personalwechsel oder organisatorischen Gründen kann eine andere geeignete Person eingesetzt oder ein Termin verschoben werden. Die Kundin oder der Kunde wird möglichst frühzeitig informiert.

11. Abnahme, Reklamationen und Nachbesserung

Die Kundin oder der Kunde prüft die erbrachte Dienstleistung nach Ausführung zeitnah. Allfällige Beanstandungen sind NANA Facility Services spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ausführung der Dienstleistung mitzuteilen.

Erfolgt keine rechtzeitige Beanstandung, gilt die Dienstleistung als genehmigt, soweit Mängel bei üblicher Prüfung erkennbar gewesen wären.

Bei berechtigten Beanstandungen erhält NANA Facility Services die Möglichkeit, innert angemessener Frist eine Nachbesserung vorzunehmen. Weitergehende Ansprüche bleiben im gesetzlich zwingenden Umfang vorbehalten.

12. Haftung

NANA Facility Services haftet für direkte Schäden, die nachweislich durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden der eingesetzten Mitarbeitenden verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder reine Vermögensschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden bleibt uneingeschränkt bestehen.

Für Schäden an besonders empfindlichen, beschädigten, unsachgemäss behandelten oder nicht korrekt deklarierten Oberflächen und Gegenständen haftet NANA Facility Services nur, wenn ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

13. Wertgegenstände und private Gegenstände

Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, persönliche Dokumente, elektronische Geräte und zerbrechliche oder besonders wertvolle Gegenstände sind vor Beginn der Reinigung durch die Kundin oder den Kunden sicher zu verwahren.

NANA Facility Services übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung solcher Gegenstände, sofern kein Verschulden von NANA Facility Services nachgewiesen werden kann.

14. Schlüssel und Zutrittsmittel

Übergibt die Kundin oder der Kunde NANA Facility Services Schlüssel, Badges, Codes oder andere Zutrittsmittel, verpflichtet sich NANA Facility Services zur sorgfältigen Aufbewahrung und Verwendung.

Die Übergabe und Rückgabe von Schlüsseln oder Zutrittsmitteln kann schriftlich bestätigt werden. Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, Änderungen an Schlössern, Codes oder Zutrittsberechtigungen rechtzeitig mitzuteilen.

15. Preise

Die Preise richten sich nach der jeweiligen Offerte, Preisliste oder individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.

NANA Facility Services kann Preise bei wiederkehrenden oder langfristigen Aufträgen anpassen, insbesondere bei veränderten Kosten, erhöhten obligatorischen Abgaben, Teuerung, Anpassungen des Landesindex der Konsumentenpreise oder verändertem Leistungsumfang.

Preisänderungen werden der Kundin oder dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Bereits bestätigte Einzelaufträge bleiben von Preisänderungen unberührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

16. Rechnung und Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt je nach Vereinbarung monatlich, nach Abschluss eines Einzelauftrags oder gemäss separater Abmachung.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug kann NANA Facility Services Mahngebühren, Verzugszinsen und weitere Inkassoaufwände geltend machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

17. Kündigung

Unbefristete Verträge können von beiden Parteien schriftlich jeweils auf Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.

Das Recht zur sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere wiederholter Zahlungsverzug, schwerwiegende Pflichtverletzungen, unzumutbare Arbeitsbedingungen, Gefährdung von Personen oder wiederholte Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten.

18. Schweigepflicht und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

Diese Pflicht gilt insbesondere für private, persönliche, geschäftliche, finanzielle oder sicherheitsrelevante Informationen sowie für Vorkommnisse in den Räumlichkeiten der Kundin oder des Kunden.

19. Datenschutz

NANA Facility Services bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.

20. Höhere Gewalt

NANA Facility Services haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse ausserhalb des eigenen Einflussbereichs verursacht werden. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Krankheit, Unfälle, behördliche Anordnungen, Verkehrsstörungen, Stromausfälle, Lieferengpässe oder andere Fälle höherer Gewalt.

21. Änderung der AGB

NANA Facility Services kann diese AGB jederzeit anpassen. Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen nur, wenn sie der Kundin oder dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt wurden und keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

22. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von NANA Facility Services. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

Ort/Datum: Bern, 30.06.2026